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Weitergehende Werbeverbote für Tabakprodukte und E-Zigaretten beschlossen

03.07.2020

Das jahrelange Ringen um die Ausweitung der bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hat nun ein Ende. Ende Mai legte die Regierungskoalition endlich einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes) für ein weitreichenderes Werbeverbot für Tabakzigaretten und E-Zigaretten vor. Am 29. Juni 2020 fand eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt, in der alle Sachverständigen den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßten. Mehrere plädierten allerdings für ein vollständiges Werbeverbot. Am 2. Juli schließlich wurde das Gesetz im Bundestag abschließend beraten (2./3. Lesung) und kurz vor Mitternacht mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke verabschiedet. 

Die neuen Einschränkungen werden allerdings schrittweise eingeführt: Ab 2021 sind Kinowerbung für Tabakprodukte vor jugendfreien Filmen sowie die Abgabe von Gratisproben von Tabakprodukten etwa auf Festivals nicht mehr zulässig. Das Verbot von Außenwerbung tritt ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten in Kraft. Zudem werden nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgesetzt. Erlaubt bleiben weiterhin Werbung für Tabak­produkte an Außenflächen des Fachhandels sowie Sponsoring.

Dies ist ein längst überfälliger und entscheidender Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz. Die im ABNR zusammengeschlossenen Gesundheitsorganisationen hatten sich allerdings für eine deutlich schnellere Umsetzung und umfassende Werbeverbote eingesetzt.

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