- RICHTLINIE 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG
Die Tabakproduktrichtlinie der EU trat am 19. Mai 2014 in Kraft und wurde am 20. Mai 2016 in den EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Sie enthält Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen.
Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in vier Schritten, die im Detail unter Bundesgesetze/Produktregulierung zu finden sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Europäischen Kommission.