Verbraucherzentrale Bundesverband erstreitet zwei Urteile gegen Tabakwerbung
11.05.2016
Das Landgericht Hamburg urteilte am 11. Mai 2016, dass Tabakfirmen Zigaretten nicht als „mild“ bewerben dürfen – es sei denn, es bezieht sich ausschließlich auf den Geschmack. In einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. April 2016 wurde klargestellt, dass das Tabakwerbeverbot im Internet auch für Webseiten gilt, die der Unternehmensdarstellung dienen. Näheres hierzu auf der Homepage des vzbv.