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Ungesunde „Rolle rückwärts" beim Nichtraucherschutz in Hamburg

04.07.2012

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit den Stimmen von SPD, CDU und Linken Mitte Juni beschlossen, ab dem 1. September 2012 das Rauchen in Speiselokalen grundsätzlich wieder zu erlauben. Eine Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2011 das Passivraucherschutzgesetz in Hamburg moniert hatte, da es Gaststätten mit Speiseangebot gegenüber Eckkneipen benachteilige.

Anstatt den naheliegenden Schluss daraus zu ziehen, ein konsequentes Rauchverbot für die Gastronomie einzuführen, brachte die SPD einen Gesetzentwurf ein, der vorsah - unter strengen entlüftungstechnischen Auflagen - das Rauchen in Restaurants wieder zuzulassen. Die Fraktion der GRÜNEN hatte den Gesetzentwurf heftig kritisiert. Er sei juristisch angreifbar, technisch kompliziert und stelle bestenfalls ein Konjunkturprogramm für die Entlüftungsbranche dar. Selbst die SPD-Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sowie der SPD-Kreis Altona hatten sich für eine konsequentes Rauchverbot ausgesprochen.

Auch das ABNR hat mit Expertise und Öffentlichkeitsarbeit versucht, einen Beitrag dafür zu leisten, dass es nicht zu einer „Rolle rückwärts" im Hamburgischen Passivrauchschutzgesetz kommt:

 

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