Landgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Rauchers Friedhelm A.
29.09.2016
Nach mehrjährigem Rechtsstreit im Fall Friedhelm Adolfs hat nun das Landgericht Düsseldorf in einem am 28. September 2016 verkündeten Urteil die Räumungsklage der Wohnungseigentümerin abgewiesen (Az.: 23 S 18/15). Es sei nicht hinreichend nachgewiesen, dass der Zigarettenqualm des Mieters ins Treppenhaus zog und andere Nachbarn dabei erheblich störte. Hierzu die Pressemitteilung des Landgerichts.