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Hessen: Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes

11.11.2021

Die Novellierung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes wurde mit Spannung erwartet. Wesentliche Rechtsänderungen betreffen die gesetzliche Gleichstellung von Zigaretten und E-Zigaretten (siehe Bericht im ABNR Newsletter 03/2021) sowie ein Rauchverbot auf Spielplätzen und in Festzelten. Die Chance für einen noch umfassenderen Nichtrauchendenschutz wurde jedoch verspielt: Ausnahmen für Spielbanken und geschlossene Gesellschaften in Gaststätten bleiben bestehen und Tabakersatzstoffe sowie Shihas bleiben weiterhin vom Anwendungsbereich des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes ausgenommen. (PM Hessen, Hessenschau)

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