Gesetzentwurf zum Rauchverbot im Auto im Bundesrat beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet
09.12.2019
Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Rauchverbot in Autos im Beisein von Minderjährigen und Schwangeren ins Parlament einzubringen. Die Bundesregierung hat inzwischen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksachen-Nr. 19/15276) ist eine Stellungnahme der Bundesregierung beigefügt (S. 10). Darin heißt es „… Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung prüfen, ob über die bereits bestehenden präventiven Maßnahmen hinaus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht." Der von der Bundesregierung geltend gemachte Prüfbedarf lässt vermuten, dass hier ggf. kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird. Leider wurden bislang E-Zigaretten nicht in den Gesetzentwurf eingeschlossen.