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Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts

28.06.2021

Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 der Reform der Tabaksteuer zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28655, 19/29589) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, FDP und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Finanzausschuss hatte am 9. Juni einer Beschlussempfehlung (19/30490) zugestimmt, die eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf vorsieht. Am 25. Juni stimmte schließlich auch der Bundsrat dem Gesetz zu.

Das nun beschlossene Tabaksteuermodernisierungsgesetzes sieht folgende Änderungen vor: Beginnend ab 2022 steigt die Steuer auf Zigaretten und Feinschnitt in vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Je Zigarette steigt die Steuer von bisher 11,1 Cent auf 12,28 Cent. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos wird ab 2022 in zwei Schritten um jeweils 0,9 Cent je Stück erhöht. Weiterhin werden nikotinhaltige und nikotinfreie Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer (bisher der Umsatzsteuer) unterworfen. Die Besteuerung bezieht sich dabei nicht wie ursprünglich vorgesehen auf Nikotin, sondern auf die Substanz. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, sodass er in Zukunft wie Zigaretten besteuert wird. Außerdem wurde eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt.

Expert:innen gehen diese Schritte nicht weit genug. Das ABNR hatte an der Öffentlichen Anhörung des Finanzauschusses am 17.05.2021 teilgenommen und hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum bewertet in seiner Stellungnahme die vorgesehenen Steuererhöhungen für zu gering und ineffektiv. Alle Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier. Das nun endgültig beschlossene Tabaksteuermodernisierungsgesetz bewertet PD Dr. Tobias Effertz in einer Kurzstellungnahme.

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