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EU: "Tracking & Tracing"-System für Tabakerzeugnisse

21.12.2017

Illegaler Tabakhandel verursacht in den EU-Mitgliedstaaten enorme gesundheitliche und steuerliche Schäden und begünstigt das organisierte Verbrechen. Um gegen den unerlaubten Handel vorzugehen, hat die Europäische Kommission am 15.12.2017 die Einrichtung eines EU-weiten "Tracking & Tracing"-Systems für Tabakwaren beschlossen. 

Diese Maßnahme ist in der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU) vorgesehen und umfasst im Einzelnen die Einrichtung eines EU-weiten Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems für die legale Lieferkette von Tabakerzeugnissen (Artikel 15) sowie ein System von Sicherheitsmerkmalen (Artikel 16). Sowohl das Rückverfolgbarkeitssystem als auch die Sicherheitsmerkmale müssen von allen Mitgliedstaaten eingeführt werden - für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen bis zum 20. Mai 2019 und für alle anderen Tabakerzeugnisse bis zum 20. Mai 2024. (European Commission)


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