zurück

Australien: Geldstrafe für E-Zigaretten-Unternehmen wegen irreführender Werbung

19.06.2017

Das Bundesgericht in Australien (Federal Court of Australia) setzt in einer aktuellen Entscheidung vom 02.05.2017 eine Geldstrafe von 50.000,00 $ für mehrere E-Zigaretten-Unternehmen und 10.000,00 $ für die jeweiligen verantwortlichen  Führungskräfte wegen irreführender Werbung fest.

Die Werbeaussagen waren nach Auffassung des Gerichts für den Konsumenten so zu verstehen, dass die E-Zigaretten keine Karzinogene oder andere in traditionellen Zigaretten nachzuweisende toxische Substanzen wie Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein enthalten würden. Dies war aber nicht der Fall, konnte jedenfalls von den Unternehmen nicht nachgewiesen werden. Das Gericht sah darin eine schwere Zuwiderhandlung gegen das Australische Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law - ACL). Das Gericht kritisierte insbesondere, dass die Konsumenten keine Möglichkeit hatten, die fehlerhaften Aussagen zu überprüfen und dass sie gerade auf dem sensiblen Gebiet des Gesundheitsschutzes der Möglichkeit beraubt waren, eine informierte Entscheidung zu treffen (vgl. Rn. 54, FCA 397). Die Unternehmen hatten die irreführende Werbung zugestanden und akzeptierten die Geldstrafe. 

Die Entscheidungen können hier im Original nachgelesen werden:
(2017) - FCA 397
(2017) - FCA 398
(2017) - FCA 399 

Ein Bericht über die Entscheidung findet sich auch in einem Artikel des Guardian vom 08.05.2017.  

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie den Besuch auf unserer Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr Informationen.