ABNR-Stellungnahme zur „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“
15.02.2012
Das ABNR begrüßt grundsätzlich jedwede Anstrengung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Maßnahmen der Tabakprävention zu forcieren, auszuweiten und zu verbessern.
Allerdings muß aufgrund der heute bekannt gewordenen „Ziele und Maßnahmen“ der Bundesregierung, den Tabakkonsum in Deutschland zu verringern, verwundert gefragt werden, warum außer altbekannten und allgemein gehaltenen Ankündigungen keine systematische und konkrete nationale Tabakpräventions-Strategie vorgelegt wird, wie sie z.B. durch die Arbeitsgruppe 6 „Tabakkonsum reduzieren“ im Rahmen des Gesundheitsziele-Prozesses seit Jahren ausgearbeitet vorliegt und in diesen Monaten gerade aktualisiert wird – oder durch entsprechende Forderungen und Empfehlungen der großen Gesundheitsverbände ebenfalls lange schon auf dem Tisch liegt.
Da, wo der Bund sich nicht mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder einer eigenen konsequenten Strategie entzieht, bietet er die üblichen verhaltenspräventiven Maßnahmen an - in der Regel Aufklärungsbroschüren oder Internetangebote.
Es sind weiterhin nicht auf der Agenda: wirksame und kontinuierliche Erhöhungen der Tabaksteuern, ein umfassendes Tabakwerbeverbot, eine sofortige Einführung von bildlichen Warnhinweisen, eine Verbesserung der Tabakentwöhnung, verbesserte Produktkontrolle, wirksame Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und der Einsatz maßgeblicher Finanzmittel zur Ermöglichung all dieser verhältnispräventiven Maßnahmen.
Der „Flickenteppich“ der Länderregelungen zum Nichtraucherschutz (bis auf Bayern und das Saarland) mit deren diversen Ausnahmeregelungen z.B. in der Gastronomie wird als „umfassende Regelungen in den Bundesländern“ (S. 37) schöngeschrieben – auch das Rauchen auf Spielplätzen kommentiert die Bundesstrategie lediglich in Form einer verbalen Amtshilfe für die Länder: „Dabei ist es vor allem wichtig, dass gut sichtbare Verbotsschilder auf Spielplätzen aufgestellt werden.“ (S. 37)
Die jahrelange Blockade einer Gesetzesreform, Verbesserungen in der ärztlichen Behandlung zur Tabakentwöhnung schwerkranker Raucher zu ermöglichen – z.B. durch Änderung des § 34 SGB V -, erscheint im Text als „Prüfung einer Verbesserung...“ (S. 36) – der Zeitraum der Prüfung ist, wie immer, nach hinten offen...Kurzes Fazit:
Nichts Neues, nichts Systematisches, nichts Konkretes, nichts Innovatives – sondern die Fortschreibung der immergleichen Aufklärungsmaßnahmen nachgeordneter Behörden und des einen oder anderen Projektträgers.
gez. Dr. Uwe Prümel-Philippsen, c/o Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR), Heilsbachstr. 30, 53123 Bonn
Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik vom 15.02.12