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Öffentliche Anhörung zur geplanten Tabaksteuererhöhung

01.12.2010

Zu der von der Regierungs-Koalition geplanten Tabaksteuererhöhung fand am 30.11.2010 – einen Tag vor der Entscheidung im Finanzausschuss und zwei Tage vor der Verabschiedung des Gestzentwurfs im Bundestag – eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt. Auf der Einladungsliste waren die Interessenvertreter der Zigarettenbranche deutlich überrepräsentiert: Während 10 Lobbyisten der Tabakindustrie vertreten waren, waren lediglich sechs Gesundheitsexperten und vier andere Sachverständige (z.B. des Zollkriminalamtes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes) geladen. 

Die Vertreter der Zigarettenindustrie machten deutlich, dass sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Tabaksteuererhöhung in kleinen planbaren Schritten, sowie eine überproportionale Anhebung der Steuern auf Feinschnitt vorsieht, gut leben können. An eine Steuererhöhung in fünf Schritten können sich die Konsumenten gewöhnen und Feinschnitt bleibt trotz der stärkeren Anhebung immer noch deutlich preiswerter als Fertigzigaretten. Die Zigarettenindustrie muss also letztlich keinen nennswerten Einbruch bei den Konsumenten und damit bei den Absatzzahlen befürchten.

Genau darauf bezieht sich die Kritik des ABNR, das eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat: Bei der geplanten Steuererhöhung steht nicht eine gesundheitspolitische Lenkungswirkung im Vordergrund, sondern vielmehr rein fiskalische Ziele. Das ABNR spricht sich für eine Steuererhöhung in einem Schritt aus, da eine deutlich spürbare Erhöhung Raucher/innen in stärkerem Maße dazu bringen wird aufzuhören als eine Erhöhung in fünf moderaten Schritten. Darüber hinaus wird gefordert Feinschnitt sowie alle anderen Tabakprodukte genauso wie Fertigzigaretten zu besteuern, um Ausweichsbewegungen der Raucher/innen zu vermeiden.

In der Presseerklärung des Bundestags zur Öffentlichen Anhörung fanden die gesundheitspolitischen Argumente leider mit keinem Wort Erwähnung.

Stellungnahme des ABNR


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