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Lobbyregister beschlossen

26.03.2021

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am 25. März 2021 schließlich die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen (Drucksache 19/27922). Der Gesetzesentwurf (Drucksache 19/22179) wurde bereits im September in den Bundestag eingebracht. Interessenvertreter:innen, die in Bundestag und Bundesregierung aktiv sind, müssen sich künftig in ein öffentlich einsehbares Register eintragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und  finanzielle Aufwendungen machen. Auch wenn der Beschluss als wichtiger Meilenstein begrüßt wird, kommt Kritik aus der Opposition, Transparenzorganisationen, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Umweltverbänden. Insbesondere aufgrund des Fehlens eines sogenannten "exekutiven Fußabdrucks" (Nachverfolgung der Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben) könne nicht von wirklicher Transparenz gesprochen werden, so die Kritiker:innen. (Lobbycontrol)

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