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Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW

27.09.2012

Am 26.09.2012 fand die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Gesetzentwurf der Landesregierung für einen konsequenten Nichtraucherschutz statt. 26 Sachverständige konnten vorab schriftliche Stellungnahmen abgeben und beantworteten in der Anhörung die Fragen der Abgeordneten.

Eine deutliche Mehrheit bestehend aus Gesundheitsverbänden, Ärzten, Vertretern der Kommunen, der Vertreterin des Kinderschutzbundes sowie einem Verfassungsrichter begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine konsequente Regelung und somit die Abschaffung der bisherigen Schlupflöcher im Gesetz vorsieht. Die Vertreter des Gaststättengewerbes, die Tabak- und Getränkeindustrie sowie Brauchtumsvereine lehnten ein komplettes Rauchverbot erwartungsgemäß ab.

Im weiteren Verfahren werden die Ergebnisse der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten, anschließend erfolgt die Beratung im Landtag. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist bis Jahresende, das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2013 geplant.

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