zurück

Bayerisches Rauchverbot mit dem Grundgesetz vereinbar

05.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zweier Gaststättenbetreiberinnen sowie einer Raucherin Anfang August nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass das seit 1. August in Kraft getretene, per Volksentscheid beschlossene strikte Rauchverbot nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Das strikte Rauchverbot sei weder unverhältnismäßig noch verletze es die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten.

Bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen dem Gesundheitsschutz den Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher einräumen kann.

Dies ist ein weiteres deutliches Signal für eine ausnahmslose Regelung und ein Rückschlag für die Gegner des strikten Rauchverbots. Die Raucherlobby in Bayern will dennoch nicht aufgeben und Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie den Besuch auf unserer Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr Informationen.