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Urteil: Kein Recht auf Mitbestimmung bei Raucherpausen

25.05.2022

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden (Az.: 5 TaBV 12/21), dass Rauchverbote in Arbeitsbetrieben grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Legt der Arbeitgeber jedoch zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen zur Zigarette greifen darf, kann die Arbeitnehmervertretung kein Veto mehr einlegen (Haufe, Juraforum).

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