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Union blockiert Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte

06.07.2016

Das Bundeskabinett will mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" Tabakwerbung weiter einschränken. Außenwerbung für Tabakprodukte soll nur noch an Gebäudeaußenflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels erlaubt sein. Werbefilme in Kinos sollen für alle Filme, die für unter 18-jährige zugelassen sind, ab 2020 verboten werden. Das ABNR hatte zu den Beratungen des Bundesrates bereits Stellungnahmen abgegeben. Die Empfehlungen finden sich weitgehend in der Stellungnahme des Bundesrates wieder. Die ursprünglich für die letzte Sitzung vor der Sommerpause vorgesehene erste Lesung im Bundestag wurde kurzfristig verschoben, da verschiedene Unionspolitiker/innen Beratungsbedarf angemeldet haben.

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