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Thüringen: Nichtraucherschutz in Rauch aufgelöst

17.06.2010

In Thüringer Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Der Landtag hat heute trotz scharfer Kritik der Opposition das Nichtraucher-Schutzgesetz entsprechend abgeschwächt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Ende 2008, wonach das Rauchverbot in Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt wurde, musste das geltende Nichtraucherschutzgesetz geändert werden. Das Gleichbehandlungsgebot lässt zwei Möglichkeiten zu: Rauchen in allen Gaststätten zu erlauben oder es gänzlich zu verbieten.

Die Fraktionen von CDU und SPD entschieden sich für eine raucherfreundliche Regelung. Die GRÜNEN im Landtag hatten ein totales Rauchverbot gefordert. Das jetzt verabschiedete Gesetz sei eine Mogelpackung, die Dank der vielen Ausnahmen eher Raucherschutzgesetz heißen sollte. Sie werfen der Landesregierung vor, Forschungsergebnisse (z.B. aus Irland und Italien) zu ignorieren, die nachweisen, dass sich bei einem konsequenten Rauchverbot die Gesundheit von Rauchern und Nichtrauchern deutlich verbessere.

Die von Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung in Auftrag gegebene Kurzexpertise „Rauchverbote schützen vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen" gibt einen Überblick über den internationalen wissenschaftlichen Stand der medizinischen Forschung zu dieser Thematik - mehr erfahren.

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