Tabakentwöhnung als GKV-Leistung
15.06.2021
Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Eine der neuen Regelungen des Gesetzes sieht vor, dass "... Versicherte, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung" haben. Kritisch zu bewerten ist, dass eine erneute Versorgung frühestens drei Jahre nach Abschluss der Behandlung möglich ist. Da mit dem Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt wird, in einer Richtlinie festzulegen, „welche Arzneimittel und unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung verordnet werden können“, bleibt abzuwarten, unter welchen Rahmenbedingungen zukünftig eine Verordnung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung möglich sein wird.