Schwarz-gelbe Koalition in NRW will "Raucherlounges" zulassen
04.09.2017
Ein Passus des NRW-Koalitionsvertrages sieht Ausnahmen vom Rauchverbot (z.B. für "Raucherlounges") vor (Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, S. 43). Auf Nachfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) wurde dem ABNR zwar zugesichert, dass der zuständige Landesgesundheitsminister Laumann an einem konsequenten Nichtraucherschutz festhalte. In der Plenarsitzung des Landtags am 13. Juli 2017 wurde allerdings in der Debatte über einen Gesetzentwurf der AfD zur Lockerung des Nichtraucherschutzes durch die Landtagsabgeordneten von CDU und FDP darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag "begründete Ausnahmen“ (z.B. bei Tabaklounges) vorgesehen seien. Den genauen Wortlaut der Debatte finden Sie hier. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – mitberatend – überwiesen.