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Norwegen siegt im Rechtsstreit gegen Swedish Match

14.11.2017

Der Snus-Hersteller Swedish Match hatte im Sommer geklagt, dass die Maßnahme gegen die EWR-Handelsvereinbarung zwischen Norwegen und der EU verstoße. Am 06.11.2017 entschied das Landgericht in Oslo jedoch, dass das Plan Packaging auf Snus-Tabak-Verpackungen eine legitime Maßnahme ist. Somit hat der Staat Norwegen den Prozess in allen Punkten gewonnen.

Das Gericht befand, dass Snus schädlich sei und Plain Packaging zum Schutz der allgemeinen Gesundheit beitragen werde, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Der Erfolg der Maßnahme sei international längst bewiesen. 

Gegenläufig zum allgemeinen Trend zum Nichtrauchen hatte in den vergangenen Jahren der Konsum von Snus in Norwegen wieder stark zugenommen, besonders in den jüngeren Altersgruppen. Diese Entwicklung wurde zum großen Teil auf neue Werbekampagnen der Tabakindustrie zurückgeführt und ihr soll durch Plain Packaging entgegengewirkt werden. 

Die neuen Verpackungsrichtlinien waren am 01.07.2017 in Kraft getreten. Es wird eine einjährige Übergangsphase geben in der Restbestände noch weiter verkauft werden dürfen und die Hersteller Zeit haben ihre Produktion umzustellen. Ab dem 01.07.2018 müssen dann alle Snus-Verpackungen vereinheitlicht sein.

Eine ausführliche Pressemitteilung des norwegischen Gesundheitsministeriums zum Gerichtsurteil finden Sie hier

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