Neues Gesetz gegen Tabakschmuggel
15.04.2019
Der Bundesrat hat am 12. April über ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Tabakschmuggel entschieden. Demzufolge tragen Zigarettenschachteln künftig ein neues Sicherheitslabel, das ihre europaweite Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024. (Bundesrat)