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Neue Tabakproduktrichtlinie im EU-Parlament verabschiedet

27.02.2014

Das Europäische Parlament hat am 26.02.14 nach jahrelangen Beratungen und Verhandlungen eine neue Tabakproduktrichtlinie verabschiedet. Der Text muss nun noch am 14. März durch den Ministerrat verabschiedet werden. Die neue Richtlinie wird dann voraussichtlich im Mai 2014 in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen, so dass die neuen Regelungen in Deutschland ab Mitte 2016 gelten werden.

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) begrüßt die Änderung der Tabakproduktrichtlinie. Damit ist ein sehr schwieriger Prozess abgeschlossen worden, der durch kontroverse Diskussionen und massives Lobbying der Tabakindustrie (und zuletzt auch der E-Zigaretten-Branche) begleitet war.

Die Neuregelungen zu Tabakprodukten waren längst überfällig und können entscheidend dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen, indem das Rauchen unattraktiver gemacht wird.

Aus Sicht des ABNR stellen einige Neuregelungen eine deutliche Verbesserung dar:

  • Kombinierte Bild- und Text-Warnhinweise sollen 65% der Fläche von Vorder- und Rückseite der Verpackung bedecken; textliche Warnhinweise sind zudem auf 50% der Seitenflächen vorgesehen.
  • Zukünftig sind schlanke „Lippenstift-Packungen" verboten, die vor allem auf junge Frauen abzielen.
  • Zusatzstoffe dürfen künftig nicht mehr in Mengen verwendet werden, die Zigaretten und Feinschnitt ein charakteristisches Aroma verleihen, da sie besonders gesundheitsschädlich sind und das Produkt attraktiver machen bzw. das Rauchen erleichtern sollen. Dabei sollen unterschiedliche Übergangsfristen gelten. Der Zusatzstoff Menthol ist ab dem Jahr 2020 verboten.
  • Neben Tabakprodukten werden künftig auch elektronische Zigaretten im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie reguliert. Allerdings fallen E-Zigaretten, die kein Nikotin enthalten, nicht unter die Tabakpproduktrichtlinie. Die Mitgliedsstaaten können nikotinhaltige E-Zigaretten entweder als Tabakerzeugnisse einstufen (sofern der Nikotingehalt 20 mg/ml nicht übersteigt) oder als Arzneimittel (wenn der Nikotingehalt über 20 mg/ml liegt und sie als Entwöhnungshilfen beworben werden). Da Nikotin eine suchterzeugende und toxische Substanz ist, legt die Richtlinie zum Schutz der Konsumenten darüber hinaus Vorschriften für Qualitäts- und Sicherheitsstandards fest. So werden E-Zigaretten künftig unter anderem kindersicherer sein, mit Warnhinweisen versehen werden und den gleichen Werbebeschränkungen wie Tabakprodukte unterliegen.
  • Um Tabakschmuggel wirksam zu bekämpfen, beinhaltet die neue Richtlinie ein EU-weites System zur Verfolgung der Handelswege von Tabakprodukten durch sichtbare und unsichtbare Sicherheitsmerkmale auf Zigarettenpackungen.
  • Die neue Tabakproduktrichtlinie räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, weitergehende Regulierungen vorzunehmen, wie beispielsweise die Einführung standardisierter, neutraler Verpackungen ("Plain Packaging").

Weitere Regelungen sind nach Auffassung des ABNR jedoch kritikwürdig:

  • Slim-Zigaretten, die wie „Lipstick-Packungen" vor allem junge Frauen ansprechen sollen, bleiben weiterhin zulässig.
  • Das Verbot charakteristischer Aromastoffe gilt nicht für Zigarren, Zigarillos, Wasserpfeifen-Tabak und rauchfreie Produkte. Die Richtlinie sieht allerdings vor, diese einzubeziehen, falls sich der Konsum dieser Produkte deutlich erhöht oder diese in Zukunft in erheblich stärkerem Maße von Jugendlichen konsumiert werden.
  • E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich. Neueste Studienergebnisse weisen darauf hin, dass E-Zigaretten durch die Nachahmung des Rauchens als Einstiegsdroge dienen können. Problematisch ist zudem, dass nachfüllbare Kartuschen zulässig bleiben. Nicht geregelt werden außerdem Aromastoffe in E-Zigaretten. Hier sind die Mitgliedsstaaten gefordert, schnell zu handeln, da derzeit eine breite Palette an Aromastoffen in E-Zigaretten-Liquids eingesetzt wird. Auch diese zielen insbesondere auf junge Menschen ab.
  • Da E-Zigaretten, die kein Nikotin enthalten, von der Tabakrichtlinie nicht erfasst werden, fallen auch nikotinfreie E-Shishas, die ebenfalls mit einer Vielzahl von Aromen auf den Markt gebracht werden und derzeit in alarmierendem Maße an Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen gewinnen, nicht unter die Richtlinie.
  • Ein Verbot des grenzüberschreitenden Handels ist nicht vorgesehen, die Mitgliedsstaaten haben aber auch hier die Möglichkeit, ein Verbot einzuführen.

Der Vorsitzende des ABNR, Dr. Uwe Prümel-Philippsen: „Das ABNR zieht daher eine gemischte Bilanz: Die neue Richtlinie enthält zweifelsfrei wichtige und entscheidende Neuerungen, die dazu beitragen können, den Tabakkonsum in Europa zu verringern und insbesondere junge Menschen davon abzuhalten, in eine lebenslange Raucherkarriere einzusteigen. An einigen Stellen hatte das ABNR allerdings für striktere Regelungen plädiert, z.B. für eine umfassende Regulierung aller Tabakprodukte und die Regulierung der E-Zigarette als Arzneimittel. Das ABNR wird sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die neue Richtlinie zügig umsetzt und die Spielräume für weitergehende Regelungen nutzt."

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