zurück

Lobbyregister in Deutschland

09.09.2020

Nach jahrelangen Diskussionen um die Einführung eines Lobbyregisters legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach der Sommerpause den Entwurf eines "Lobbyregistergesetzes" vor. Dieser sieht die Registrierungspflicht aller im Bundestag aktiven Interessenvertretungen, einen Verhaltenskodex sowie eine Strafzahlung bei Nichtregistrierung vor. Von Opposition und Transparenzorganisationen wurde kritisiert, dass das Lobbyregister vorerst nur für den Bundestag gelten sollte. Schließlich einigten sich die Koalitionäre darauf, die Regelungen gleichermaßen auch auf die Regierung, also die Bundesministerien und das Kanzleramt, anzuwenden.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie den Besuch auf unserer Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr Informationen.