Landgericht Berlin: Steckkarten dürfen Warnhinweise auf Zigarettenschachteln im Ladenregal verdecken
21.03.2018
Dies entschied die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin in einem am 20. März verkündeten Urteil. Damit wurde eine Unterlassungsklage des Bundesverbandes Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände abgewiesen. Aus der maßgeblichen Tabakerzeugnis-Verordnung ergebe sich nicht klar, ob sie auch für sog. Verkaufsmodalitäten gelte – so die Begründung. Der klagende Bundesverband kann innerhalb eines Monats Berufung beim Kammergericht einlegen. (Pressemitteilung)