Keine Werbung für Tabak- und E-Inhalationsprodukte
06.02.2019
Nach dem Wechsel im Parteivorsitz der CDU kommt neue Bewegung in die Diskussion um ein Tabakaußenwerbeverbot. Die Fraktionen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und LINKE hatten im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag zum Tabakwerbeverbot in die parlamentarische Beratung eingebracht. Nun ist die Union unter Zugzwang einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. In einer aktuellen Stellungnahmen zur Neuregelung das Tabakwerbeverbots, fordert das ABNR die Regierungsfraktionen dazu auf, ergänzend zu den bisherigen Beschränkungen ein Außenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotions- und Sponsoringverbot einzuführen, das für herkömmliche Tabakprodukte, E-Zigaretten, Tabakerhitzer und sonstige neue E-Inhalationsprodukte gleichermaßen gelten soll.