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Keine E-Zigaretten für Minderjährige

11.02.2016

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2016 das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas verabschiedet (Drucksachen 18/6858, 18/7205). Darüber hinaus hat er eine Entschließung (Drucksache 18/7394) angenommen, die weitergehende Änderungen im Jugendschutz fordert und die Bundesregierung aufgefordert, umgehend nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der diese Änderungen im Jugendschutzgesetz umsetzt. Hierzu eine Erläuterung in der Drucksache 54/16 des Bundesrates.

In einer Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 11. Januar 2016 hatte das ABNR eben diese weitergehenden Änderungen gefordert.

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