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Kein Bundesland mit ausnahmslosem Rauchverbot

10.02.2010

Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie geurteilt. Aus Sicht vieler Gesundheitsorganisationen brachte das Urteil eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte: In kleinen Eckkneipen darf bis zur Schaffung verfassungskonformer Neuregelungen zunächst wieder geraucht werden, da diese sonst unverhältnismäßig benachteiligt würden. Die gute Nachricht: Das Urteil hat bestätigt, dass ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie verfasssungskonform wäre. Das BVerfG bezeichnete den Nichtraucherschutz als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“, das verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte hat.

Die Bundesländer hatten bis zum 31.12.2009 die Aufgabe, die eigenen Nichtraucherschutzgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und ggf. zu ändern. Mit Ausnahme von Thüringen und Hessen haben sich alle Bundesländer an die Frist gehalten und eine Änderung ihrer Gesetze bis zum Jahresende beschlossen. (zu den Gesetzestexten)  

Leider haben sich die Hoffnungen der Gesundheitsexperten und -verbände nicht erfüllt, denn keines der Bundesländer hat sich für die Option eines strikten ausnahmslosen Rauchverbotes entschieden. (zur Länderübersicht)

Im Saarland und in Bayern wird zurzeit sogar über eine „weichgespülte“ zweite Änderung der Nichtraucherschutzgesetze entschieden. 

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