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EuGH bestätigt erneut Tabakrichtlinie

31.01.2019

Der Europäische Gerichtshof sieht in den darin vorgesehenen Maßnahmen weder einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung oder der Verhältnismäßigkeit, noch gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. Damit bleibt die Tabakrichtlinie rechtsgültig. (Zeit)

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