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EU-Tabakproduktrichtlinie am 20. Mai 2016 in Kraft getreten

23.05.2016

Vor zwei Jahren hat die EU eine neue Tabakrichtlinie beschlossen, die bis zum 20. Mai 2016 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Erklärtes Ziel ist es, vor allem die Raucherquote von jungen Menschen zu senken.

Kombinierte Warnhinweise auf Zigarettenschachteln und das Verbot charakteristischer Aromen sollen das Rauchen weniger attraktiv machen. Erstmals werden auch elektronische Zigaretten reguliert. Das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung setzen Vorgaben der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht um und sind schließlich am 20. Mai 2016 in Kraft getreten. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Hierzu auch ein Beitrag von Dr. Martina Pötschke-Langer (Vorsitzende des ABNR) im Newsletter von Health-EU der Europäischen Kommission.

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