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Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Bayerischen Volksentscheids zum Nichtraucherschutz

06.07.2010

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hat gestern in einer eigenen Pressemitteilung das Ergebnis des Bayerischen Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz ausdrücklich begrüßt. Es bestätige, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung stattgefunden habe und klare Regeln zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen von einer großen Mehrheit gewünscht würden, so die Drogenbeauftragte.  Ferner wird in der Pressemitteilung hervorgehoben, dass aktuelle Bevölkerungsumfragen deutschlandweit eine hohe Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze belegen.

Mechthild Dyckmans abschließend: „Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird. Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist.“

Das ABNR begrüßt diese klaren Worte von Frau Dyckmans und fordert sie dazu auf, als Drogenbeauftragte auf eine bundeseinheitliche Regelung (z.B. über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung) hinzuwirken. Dies wäre die zwingende Konsequenz aus ihrer Analyse.

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