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Besteuerung von Rauch- und Tabakprodukten

09.09.2020

In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im EU-Rat dafür einzusetzen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU schnellstmöglich zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln. Auf Einladung des Finanzausschusses fand am 7. September eine öffentliche Anhörung zum Thema statt. Die Aufzeichnung der Anhörung sowie die Statements der geladenen Expert*innen, darunter auch Vertreter*innen des ABNR, sind online einzusehen (Bundestag). 

Das ABNR begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Antrag zur Weiterentwicklung der EU-Tabaksteuerrichtlinie, lehnt aber den Vorschlag einer differenzierten Besteuerung von herkömmlichen Tabakprodukten und "neuartigen Produkten" (wie z.B. E-Zigaretten bzw. Liquids sowie Tabakerhitzer bzw. Tabaksticks etc.) ab. (Stellungnahme ABNR) Auch die Deutsche Krebshilfe fordert, die Steuern auf Tabakprodukte und E-Zigaretten deutlich zu erhöhen (AerzteblattPresseportal).

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