Arzneimittel zur Tabakentwöhnung: G-BA nimmt Beratungen auf
19.05.2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im März offiziell seine Beratungen zu der Frage aufgenommen, welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und unter welchen Voraussetzungen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Zudem ist darüber zu beraten, welche Anforderungen die Entwöhnungsprogramme erfüllen müssen. Versicherte mit einer starken Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, sollen zukünftig auch Anspruch auf unterstützende Arzneimittel haben. Der G-BA hat bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, den medizinischen Nutzen der vier Wirkstoffe zu bewerten, die derzeit zur Unterstützung einer Tabakentwöhnung zugelassen und in Deutschland auf dem Markt sind (Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin) - das Ergebnis wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 vorliegen und in die Beratungen einbezogen werden (Pressemitteilung G-BA).