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Als Berufskrankheit aufgenommen: Lungenkrebs durch Passivrauchen

15.07.2021

Die Berufskrankheiten-Verordnung beinhaltet nun auch den "Lungenkrebs nach Passivrauchen" am Arbeitsplatz. Die Änderung folgt wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach auch Nichtrauchende ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko tragen, wenn sie am Arbeitsplatz viele Jahre intensivem Passivrauch ausgesetzt waren. (Ärzteblatt)

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