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Welt-Nichtrauchertag 31. Mai 2001

Informationen zum World No Tobacco Day 2008 "Tobacco-Free Youth"

Im Fokus stehen bei den Aktionen rund um den diesjährigen Welt-Nichtrauchertag in Deutschland vor allem Nichtraucher, die am Arbeitsplatz dem schädlichen Tabakrauch ihrer rauchenden Kollegen ausgesetzt sind. Es ist in medizinisch-wissenschaftlichen Fachgremien international anerkannt, dass Passivrauchen krank macht: akute und chronische Gesundheitsschäden, einschließlich Herzinfarkt und Lungenkrebs, können durch das Passivrauchen verursacht werden.

Es wundert daher nicht, dass in Deutschland die MAK-Kommission (Maximale Arbeisplatzkonzentration)Tabakrauch am Arbeitsplatz zur Kategorie krebserzeugender Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe zählt. Und dennoch: da eindeutige rechtsverbindliche Bestimmungen zum Schutz des Nichtrauchers am Arbeitsplatz noch fehlen, arbeiten drei Millionen Arbeitnehmer in Räumen, in denen regelmäßig geraucht wird. Zehn Millionen Arbeitnehmer sind gegenwärtig im Konfliktfall ohne verbindlich geregelten Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz.

Ein rechtsverbindlicher Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist daher notwendig, angemessen und zudem durchführbar.

Zwar besitzt der Bund für den Nichtraucherschutz keine umfassende Gesetzgebungskompetenz, aber für den wichtigen Arbeitsschutz, geregelt in der Arbeitstättenverordnung, ist er zuständig. Deshalb versucht eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe seit 1999 über eine Ergänzung des allgemeinen Gesundheitsschutzes in § 5 der Arbeitsstättenverordnung, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz mit einem Nichtraucherschutz-Paragraphen zu verbessern.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den beiden Fachheften

  1. Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (pdf)
  2. Die Rechtslage zum Schutz des Nichtrauchers (pdf)

Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung wurde am 31.05.2001, dem Welt-Nichtrauchertag, mit der Zweiten und Dritten Lesung des Antrags „Für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz“ im Deutschen Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz der Deutschen Krebshilfe und der Koalition gegen das Rauchen vom 01.06.2001.

In weiteren Schritten wird jetzt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung die Verordnungen zum neuen § 3a der Arbeitsstättenverordnung erarbeiten. § 3a verpflichtet in Absatz 1 den Arbeitgeber, „die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind“. Absatz 2 beinhaltet eine Einschränkung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, in denen der Arbeitgeber „Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen (hat), als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.“

Für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist mit der veränderten Arbeitsstättenordnung endlich eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen worden.

Aktionen

Die Koalition gegen das Rauchen hat die interfraktionelle Nichtraucherschutzinitiative seit ihrem Beginn - Antragseinbringung im April 2000 - unterstützt und begleitet. Auf einer Pressekonferenz am 28. Mai 2001 in der Thüringischen Landesvertretung in Berlin haben hochrangige Vertreter aus Politik, Gesundheitswesen und Wirtschaft noch einmal die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz informiert. Teilnehmer der Pressekonferenz waren Frau Prof. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Frau Uta Titze-Stecher, Mitinitiatorin der interfraktionellen Nichtraucherinitiative, Herr Prof. Nikolaus Konietzko, Pneumologe an der Ruhrland-Klinik Essen und Herr Rauschenbach, der Künstler, der im Auftrag der Koalition gegen das Rauchen, das diesjährige deutsche Kampagnenposter zum Welt-Nichtrauchertag entworfen hat.

Hierzu: Pressemitteilung Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz vom 28.05.2001

Zum Welt-Nichtrauchertag hat auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine neue Initiative gestartet. Auf einer Pressekonferenz am 28.05.2001 stellte sie im UFA-Palast in Köln eingeladenen Gästen sieben neue Nichtraucherspots als Persiflage auf die Werbung der Zigarettenmarken Marlboro, WEST, CAMEL und Lucky Strike vor. Die neuen Spots werden ab dem 31.05.2001 in Kinos, im TV und in Diskotheken zu sehen sein können. Mit dieser Aktion führt die Bundeszentrale ihre Strategie, bekannte Werbeaussagen der Tabakindustrie mit Botschaften zur Förderung des Nichtrauchens zu verbinden, weiter und zeigt auf, dass die Werbeversprechungen der Tabakindustrie, Versprechungen wie Freiheit, Naturgenuss, Schönheit und Kontakte zu interessanten Menschen, durch das Rauchen sicher nicht in Erfüllung gehen.

Hierzu: Pressemitteilung Rauchfrei  Der Genuss von Freiheit, Entspannung und Schönheit vom 28.05.2001

Wie jedes Jahr zum Welt-Nichtrauchertag gibt die Koalition gegen das Rauchen Aktionsposter mit dem aktuellen Slogan „Keine dicke Luft am Arbeitsplatz – auch Passivrauchen macht krank!“ sowie zum ersten Mal auch Aktionspostkarten mit demselben Motiv heraus. Zu beziehen sind Poster und Postkarten über die Deutsche Krebshilfe oder die Koalition gegen das Rauchen.

Es finden neben den zentralen, von der Koalition gegen das Rauchen organisierten Aktionen zum Welt-Nichtrauchertag 2001 auch zahlreiche Aktivitäten ihrer Mitglieder auf lokaler Ebene statt. Hierzu zählen beispielsweise Infoveranstaltungen und Infostände in Fußgängerzonen, Mal-Wettbewerbe, Publikationen und Infobroschüren zu besonderen Themen, Kontrollen zur Selbstbeschränkung der Zigarettenautomatenaufsteller etc.

Wir freuen uns über die vielfältigen Aktionen und wünschen allen Beteiligten viel Erfolg!

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