6. Beratungs- und Therapieangebote zur Tabakentwöhnung ausbauen
Ein Großteil der Raucher und Raucherinnen erfüllt die Kriterien einer Tabakabhängigkeit. Deshalb scheitern die allermeisten Rauchstoppversuche ohne unterstützende Maßnahmen. Dies ändert sich drastisch, wenn wissenschaftlich anerkannte, qualitätsgesicherte Angebote zum Tragen kommen, die individuell auf Raucherinnen und Raucher abgestimmt sind. Eine Kurzberatung, ein verhaltenstherapeutisches Programm oder eine ärztliche Therapie sind geeignet, die Abstinenzraten zu steigern. Derartige Angebote sind derzeit flächendeckend nicht verfügbar. Die Qualität der Angebote entzieht sich zudem bisher einer allgemeinen Überprüfbarkeit.
Obwohl Rauchen eine Vielzahl von Folgeerkrankungen verursacht und den Heilungsverlauf anderer Erkrankungen beeinträchtigt, ist die Behandlung der Tabakabhängigkeit nicht ausreichend in das Gesundheitssystem integriert. Zudem bedarf es verstärkter Anstrengungen für eine entsprechende Qualifikation der Gesundheitsberufe.
Es fehlt darüber hinaus an finanziellen Unterstützungen für die Teilnahme an Maßnahmen zum Rauchstopp, die insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen erforderlich wären, in denen das Rauchen die höchste Verbreitung hat.
Erforderlich sind
- eine Gesetzesreform, die das Rauchen nicht mehr als reines „Life-Style"-Phänomen verharmlost (§ 34 SGB V),
- eine Regelung der Kostenübernahme für die Raucherentwöhnung bei bestehender Tabakabhängigkeit und chronischer Erkrankung,
- die Förderung der Qualifizierung der Gesundheitsberufe für die Behandlung der Tabakabhängigkeit,
- die Schaffung einer flächendeckenden qualitätsgesicherten Angebotsstruktur,
- der Ausbau und die Vorhaltung von wissenschaftlich anerkannten Beratungs- und Therapieangeboten zur Tabakabhängigkeit und
- die Intensivierung von Information und Aufklärung über Möglichkeiten der Tabakentwöhnung.

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