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Verfassungsgerichtshof stoppt Rauchverbot im Saarland

22.06.2010

Das im Februar im Saarländischen Landtag beschlossene umfassende Rauchverbot, das am 1. Juli 2010 in Kraft treten sollte, wurde am 21. Juni 2010 durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes durch eine einstweilige Anordnung gestoppt. Gegen das absolute Rauchverbot waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Saarländische Kneipen-Kultur" vor Gericht gezogen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bleibt es nun bei den bisherigen Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Lokale und höchstens 75 Quadratmeter große Gaststätten mit eingeschränktem Speiseangebot.

Das Recht des Landtags, ein konsequentes Rauchverbot zu beschließen, wurde von den Verfassungsrichtern ausdrücklich nicht bestritten. Sie argumentierten allerdings, dass für einige Lokale bei einem absoluten Rauchverbot wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Schließung entstehen könnten. Als Beispiele wurden Wasserpfeifen-Cafés oder die „getränkegeprägte Kleingastronomie" genannt, die überwiegend Raucher anspreche. Es stelle sich die Frage nach ausreichenden Übergangsregelungen bzw. eines finanziellen Ausgleichs für Inhaber, die besonders belastet würden.

Den wirtschaftliche Interessen der Gastronomen wird dabei ein eindeutig stärkeres Gewicht beigemessen als dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die nichtrauchenden Gaststätten-Besucher wären nur insofern benachteiligt, als sie in der Auswahl der Gaststätten eingeschränkt seien. Lediglich die Beschäftigten in Lokalen, für die die Ausnahmeregelungen gelten, würden - für einen kurzen Zeitraum - weiter durch die Gefahren des Passivrauchens belastet.

Auch wenn die Richter ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit der einstweiligen Anordnung keine Aussage über die Erfolgsaussichten der eigentlichen Verfassungsbeschwerde verbunden ist (mit einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen), so bedeutet dieser Richterspruch dennoch einen erheblichen Rückschritt auf dem Weg hin zu einem konsequenten Nichtraucherschutz in Deutschland - hierfür hätte das Saarland Vorbild sein können.

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