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Parlamentarische Initiative für einheitliches Rauchverbot

06.07.2010

Einen Tag nach der erfolgreichen Volksinitiative für ein umfassendes Rauchverbot in Bayern hat eine Parlamentariergruppe der SPD eine fraktionsübergreifende Initiative für ein bundeseinheitliches Rauchverbot gestartet. Erklärtes Ziel ist es, den Nichtraucherschutz in die Bundeszuständigkeit zu überführen und die unsinnige Zuordnung zum Gaststättenrecht damit zu beenden. Dies soll über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung gelingen, die Beschäftigten zwar ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gibt, Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr allerdings ausnimmt.

Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans hat indes verlautbaren lassen, dass die Bundesregierung beim Arbeitsstättengesetz keinen Alleingang plane und zunächst abwarten wolle, wie sich die EU in der Frage des Arbeitnehmerschutzes festlege.

Auch Gesundheitsminister Philipp Rösler ließ über seinen Sprecher mitteilen, dass Nichtraucherschutz Sache der Länder sei und weder eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung noch andere bundesweit verbindliche Regelungen geplant seien.

Aus Sicht des ABNR wäre es dagegen sehr wünschenswert, wenn sich über die Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit dafür finden würde, endlich diesen wichtigen Schritt in Richtung eines umfassenden und einheitlichen Nichtraucherschutz zu gehen.

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