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Novellierung der Tabakproduktrichtlinie (TPR) nimmt erste entscheidende parlamentarische Hürde

11.07.2013

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelrecht des Europaparlaments hat am 10. Juli 2013 - trotz massiver Bemühungen der Tabakindustrie, dies zu verhindern - für eine weitreichende Verschärfung der TPR gestimmt. Das ABNR begrüßt es sehr, dass die Parlamentarier damit der Gesundheit der Bevölkerung den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie gegeben haben.

Die Verschärfung der Vorschriften für Tabakprodukte soll in erster Linie dazu dienen, junge Menschen vor einer tödlichen Gewohnheit zu schützen - denn 94% der Raucher haben vor ihrem 25. Geburtstag zur ersten Zigarette gegriffen.

Der Ausschuss sprach sich mit 50 zu 13 Stimmen, bei 8 Enthaltungen, für folgende Neuregelungen aus:

  • Bei den Bestimmungen zu Zusatzstoffen ging der Ausschuss sogar über die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission hinaus: In Zukunft soll es eine Positiv-Liste geben. Ausgeschlossen werden alle Substanzen, die entweder an sich gesundheitsgefährdend sind oder bei der Verbrennung zu gesundheitsgefährdenden Stoffen werden.
  • Kombinierte Bild- und Textwarnhinweise sollen künftig 75% der Vorder- und Rückseite der Verpackungen von Zigaretten, losem Tabak und Wasserpfeifentabak bedecken.
  • Mindestgröße und Form von Zigarettenpackungen sollen künftig vorgegeben werden. Besonders für Jugendliche attraktive Größen und Verpackungen, wie beispielsweise die „Slim-Zigaretten“, und Packungen mit weniger als 20 Zigaretten („lipstick packs“) sind damit verboten.
  • Nikotinhaltige Erzeugnisse wie die E-Zigaretten sollen künftig unter die Arzneimittelgesetzgebung fallen. Allerdings sollen die E-Zigaretten aufgrund ihres positiven Potentials bei der Unterstützung der Rauchentwöhnung nicht apothekenpflichtig sein.

Abgelehnt wurde lediglich die Forderung nach Einheitsverpackungen ohne farbige Bild- oder Wortmarken (“Plain Packaging“). Es soll allerdings künftig den einzelnen Mitgliedsstaaten erlaubt sein, über die Vorschriften der TPR hinaus zu gehen und Einheitsverpackungen auf nationaler Ebene einzuführen.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des ENVI-Ausschusses

Im September wird das Plenum des EU-Parlaments über das Votum des Gesundheitsausschusses abstimmen, danach erfolgen die Verhandlungen im Rat.

Das ABNR ist hocherfreut über die Abstimmung im federführenden Gesundheitsausschuss – die als Meilenstein-Entscheidung gewertet werden kann. Zu diesem Ergebnis haben entscheidend die sehr engagierte und gut koordinierte Lobbyarbeit der Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene und in den Mitgliedsstaaten beigetragen. 

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