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Neue Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie

19.05.2011

Bereits kurz nach der Studie zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen hat das DKFZ eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Hauptstädten von zehn Bundesländern vorgelegt. Dabei wurden alle Gaststätten in den Innenstadtbereichen von Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden begangen. In Berlin und München wurden darüber hinaus weitere Stadtteile mit hoher Kneipendichte untersucht. Damit liegen Daten von 2939 Gaststätten vor. Das Ergebnis: Insbesondere im Bereich der getränkegeprägten Gastronomie kann von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher keine Rede sein. In über 80% der Kneipen und Bars wird bundesweit nach wie vor geraucht. 

Betrachtet man die Ergebnisse im Detail ergeben sich große Unterschiede sowohl zwischen den verschiedenen Landeshauptstädten, als auch zwischen speisegeprägter und getränkegeprägter Gastronomie. In den Hauptstädten der Länder, die Ausnahmen vom Rauchverbot in ihren Landesgesetzen festgeschrieben haben, sind insgesamt nur zwei von drei Gaststätten rauchfrei (68%); bei etwa einem Viertel (24%) wird im gesamten Betrieb geraucht; Raucherräume gibt es schließlich bei 8% der untersuchten Gaststätten. Die regionalen Unterschiede werden bei einem Vergleich zwischen München und Düsseldorf sehr deutlich: Bei den rauchfreien Gaststätten ist München mit 95% der Spitzenreiter, Düsseldorf dagegen mit 59% das Schlusslicht.

Während einige Segmente der speisegeprägten Gastronomie (Cafés, Schnellimbisse, Systemgastronomie) nahezu rauchfrei sind, wird in den Bundesländern mit Ausnahmeregelungen in den klassischen Speisegaststätten im Schnitt in einem von fünf Restaurants geraucht. Die gravierenden Vollzugsprobleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zeigen sich deutlich darin, dass 8% aller untersuchten Restaurants faktisch Rauchergaststätten sind – ein klarer Verstoß gegen alle Landesgesetze. 

Ein eklatantes Bild zeigt sich in der getränkegeprägten Gastronomie – im Schnitt ist nur jeder fünfte Betrieb rauchfrei. Den Spitzenplatz nimmt hier Schwerin ein, wo in 93% Kneipen und Bars geraucht wird.

Das DKFZ weist in seiner Dokumentation zur Studie insbesondere auf die Problembereiche „Rauchergaststätten“ und „Raucherräume“ hin. Bei den Rauchergaststätten sind Gesetzesverstöße an der Tagesordnung. Skandalös ist vor allem das Unterlaufen des Jugendschutzes - bei 62% der untersuchten Raucherkneipen fehlte der Hinweis „Zutritt erst ab 18 Jahren“. Auch bei den Raucherräumen werden die Bestimmungen in den seltensten Fällen eingehalten. In 22% der besichtigten Gaststätten hatten die Raucherräume keine abschließbare Tür. Wenn Türen vorhanden waren, standen sie in 37% der Fälle permanent offen.

Die Autorinnen und Autoren kommen schließlich zu dem Schluss, dass die in veielen Bundesländern geltenden Ausnahmeregelungen im Hinblick auf Praktikabilität und Effektivität als gescheitert angesehen werden müssen und Deutschland dringend eine umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie benötigt.

Die Dokumentation der Studie als PDF.

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