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Nach OVG-Urteil: Aus für Raucherclubs in NRW

13.04.2011

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lehnte am 04. April den Eilantrag einer Gastwirtin gegen das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot ab. Die Umwidmung der Gaststätte in einen Raucherclub sah das OVG als „unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots“ an und bestätigte damit die Ablehnung des Verwaltungsgerichts Köln. Damit dürfte das größte Schlupfloch des Nichtraucherschutzgesetzes NRW, das eine großflächige „Umetikettierung“ von Gaststätten zu Raucherclubs ermöglicht hatte, geschlossen sein.

Die Richter stellten klar, dass das Nichtraucherschutzgesetz NRW eine Ausnahme vom Rauchverbot in Form von Raucherclubs nur für Vereine vorsehe, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren sei. Gaststätten, die auf einen Gewinn durch den Verkauf von Speisen und Getränken angewiesen sind und damit immer ein gewerbliches Interesse haben, können demnach keine Raucherclubs sein. Entsprechend wertet es das OVG als regelmäßig unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots, wenn eine Gaststätte im Wesentlichen oder sogar ausschließlich den Mitgliedern eines Rauchvereins zur Verfügung gestellt wird.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das am Verwaltungsgericht Köln anhängig ist, steht allerdings noch aus.

Auch wenn sich das Urteil auf einen Einzelfall bezieht, kann dem OVG-Urteil wohl grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden. Dem Trick, über die Ausweisung einer Gaststätte als Raucherclub das allgemeine Rauchverbot zu umgehen, dürfte damit ein Riegel vorgeschoben worden sein. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens drängt nun darauf, dass die Ordnungsämter nach dem OVG-Urteil die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auch durchsetzen. 

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