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EU-Kommission stellt Entwurf der neuen Tabakproduktrichtlinie vor

19.12.2012

Am 19.12.2012 hat der neue Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Tonio Borg, die Eckpunkte des Entwurfs der neuen Tabakproduktrichtlinie vorgestellt.

Die aus dem Jahr 2001 stammende Tabakproduktrichtlinie war sowohl vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) im Jahr 2005, als auch vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse (beispielsweise zu Aromastoffen und der Wirksamkeit von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen) nicht mehr aktuell. Daher war eine Revision notwendig geworden.

Tonio Borg erinnerte noch einmal daran, dass Tabak die Hälfte seiner Konsumenten tötet und dass jedes Jahr innerhalb der EU in einer Größenordnung der Städte Frankfurt und Palermo, nämlich 700.000, Bürgerinnen und Bürger an den Folgen des Tabakkonsums sterben.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen nach der Presseerklärung der EU-Kommission vom 19.12.2012 u.a. die folgenden Punkte:

  1. Alle Packungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen müssen einen kombinierten textlichen und bildlichen Warnhinweis tragen, der 75 % der Vorder- und der Rückseite der Packung einnimmt.
  2. Charakteristische Aromen, die den Geschmack von Tabak überdecken, sowie Produkte mit erhöhter Toxizität und erhöhtem Suchtpotenzial sollen verboten werden.
  3. Das Verbot von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch, wie beispielsweise Snus, bleibt aufrechterhalten. Die Ausnahmeerlaubnis für Schweden, wo Snus weiter vertrieben werden kann, bleibt bestehen.
  4. Nikotinhaltige Erzeugnisse, wie z.B. E-Zigaretten, müssen (je nach Menge des Nikotingehaltes) entweder gesundheitsbezogene Warnhinweise haben oder müssen als Arzneimittel zugelassen werden.
  5. Im Bereich des Handels im Internet soll u.a. ein Mechanismus zur Altersüberprüfung eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Tabakerzeugnisse nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
  6. Es sollen zur Eindämmung des illegalen Handels ein Rückverfolgungssystem und Sicherheitsmerkmale eingeführt werden.

Das ABNR begrüßt, dass es nach dem Rücktritt des früheren EU-Kommissars John Dalli hinsichtlich der Veröffentlichung des Entwurfs zu keinen weiteren Verzögerungen gekommen ist. Im Grundsatz werden die Vorschläge als sinnvolle und effektive gesundheitliche Maßnahmen begrüßt. Gleichwohl ist zu bedauern, dass die Europäische Kommission die Einführung von Plain Packaging in die freie Disposition der Mitgliedstaaten gestellt hat, anstatt hier neben Australien eine Vorreiterrolle einzunehmen. Auch wäre wünschenswert gewesen, wenn die Europäische Kommission sowohl einen Display Ban für Tabakprodukte als auch ein Verbot von Tabakwarenautomaten verbindlich vorgeschrieben hätte, da bereits die Auslage von Tabakprodukten junge Menschen zum Rauchen ermutigt.

Das ABNR fordert nunmehr die politischen Entscheidungsträger auf, die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie voranzutreiben, damit diese wie avisiert im Jahre 2015 oder 2016 in Kraft treten kann.

Mehr Infos der EU-Kommission zum Entwurf der Tabakproduktrichtlinie finden sie hier

Weitere Meldung zum Thema:

Das ABNR und seine Mitgliedsorganisationen haben zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Änderung der Tabakproduktrichtlinie ausführliche Stellungnahmen verfasst.

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