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Australien gewinnt gegen Tabakindustrie: Plain Packaging ist rechtmäßig

23.08.2012

Mehrere Tabakkonzerne, u.a. Philip Morris und British American Tobacco, sind mit ihrer Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Australien gescheitert. Das Gericht bestätigte die Auffassung der australischen Regierung, dass die Einführung von Plain Packaging, d.h. standardisierten, olivgrünen Produktverpackungen mit großen bildlichen Warnhinweisen und einheitlichem Schriftzug für die Marke, nicht gegen die australische Verfassung verstößt. Bekannt wurde zudem, dass die Tabakkonzerne die Kosten der Rechtsverteidigung der australischen Regierung (die in die Millionen gehen sollen) zu zahlen haben. Die genauen Entscheidungsgründe werden allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Mit dieser Entscheidung ist der Weg dafür geebnet, dass Plain Packaging ab dem 01.12.2012 in Australien eingeführt werden kann. Die Tabakkonzerne kündigten an, dass sie sich an das neue Gesetz halten und die Produktverpackungen entsprechend anpassen werden.

Allerdings geben sich die Tabakfirmen auch nach dieser Niederlage nicht geschlagen: Sie verwiesen auf mehrere aktuelle Verfahren vor der Welthandelsorganisation der UNO (WTO). Da in dem Verfahren vor der WTO - anders als in dem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Australien - zu klären ist, ob die Einführung von Plain Packaging gegen internationale Handelsabkommen verstößt, hofft die Tabakindustrie, Plain Packaging noch auf diesem Wege zu Fall zu bringen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hingegen begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Australien und rief dazu auf, dem Beispiel Australiens zu folgen. Weitere Länder, die die Einführung des Plain Packagings bereits diskutieren, sind u.a. Kanada, Neuseeland, Frankreich und Großbritannien.

Bleibt zu hoffen, dass Deutschland sich den neuen Entwicklungen anschließt, damit Tabakprodukte auch hierzulande insbesondere für Kinder und Jugendliche an Attraktivität verlieren: Internationale Untersuchungen haben nachgewiesen, dass kombinierte Warnhinweisen (d.h. große abschreckende Bilder, verbunden mit einem Text) wirksamer sind als rein schriftliche Hinweise, wie sie derzeit in Deutschland verwendet werden. Ein noch besserer Effekt wird mit Plain Packaging erreicht.

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